Bis zum 19.01.2033 müssen in Deutschland alle Führerscheine für Motorrad und Pkw ausgetauscht werden. Nun stellt sich die Frage: Wer muss bis wann seinen Führerschein bei der zuständigen Behörde umtauschen? Wir haben die Fristen für den verpflichtenden Umtausch des Führerscheins, die Kosten und weitere wichtige Infos für Dich aufgeführt.
Als Mitglied der Europäischen Union hält sich Deutschland an die Vorgaben der EU-Richtlinie 2006/126/EG, welche zwingend den Umtausch alter Führerscheine bis spätestens 19.1.2033 vorschreibt.
Für den Umtausch der ca. 43 Millionen Führerscheine ist ein Fristenplan vorgesehen. Die Fristen werden in zwei Kriterien unterteilt:
Dein Führerschein wurde bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt:
Geburtsjahr des Führscheininhabers => Umtausch bis spätestens: |
Vor dem Jahr 1953 => 19.01.2033 |
Von 1953 bis 1958 => 19.01.2022 |
Von 1959 bis 1964 => 19.01.2023 |
Von 1965 bis 1970 => 19.01.2024 |
Ab 1971 und später => 19.01.2025 |
Dein Führerschein wurde ab dem 01.01.1999 ausgestellt:
Aussstellungsjahr des Führerscheins => Umtausch bis spätestens: |
1999 - 2001 => 19.01.2026 |
2002 - 2004 => 19.01.2027 |
2005 - 2007 => 19.01.2028 |
2008 => 19.01.2029 |
2009 => 19.01.2030 |
2010 => 19.01.2031 |
2011 => 19.01.2032 |
2012 bis 18.10.2013 => 19.01.2033 |
Was kostet der Umtausch des Führerscheins?
Der Führerscheinumtausch kostet voraussichtlich 25,00 Euro.
Wo muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Die Führerscheinbehörde Deines aktuellen Wohnortes ist hierfür zuständig. Der neue Ausweis ist nach Ausstellung auf 15 Jahre befristet.
Welche Unterlagen benötige ich für den Umtausch meines Führerscheins?
Du benötigst einen Personalausweis oder Reisepass. Außerdem ein biometrisches Passfoto und Deine aktuelle Fahrerlaubnis. Solltest Du noch den "alten Führerschein" in den Farben Rosa oder Grau besitzen, gibt es eine Ausnahme: Falls Dein Führerschein nicht von der Behörde Deines aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, benötigst Du eine sogenannte Karteikartenabschrift von der Behörde, die Deinen Führerschein ausgestellt hatte.
Was passiert, wenn ich den Führerschein nicht rechtzeitig umtausche?
Wer den Führerschein nicht rechtzeitig umtauscht, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Achtung bei Lkw- oder Bus-Führerschein! Hier muss man mit ernsten Konsequenzen rechnen und begeht eine Straftat.