FÜhrerschein umtauschpflicht

Bis wann muss ich den Führerschein umtauschen?

Fristen, Pflichten, Kosten

Bis zum 19.01.2033 müssen in Deutschland alle Führerscheine für Motorrad und Pkw ausgetauscht werden. Nun stellt sich die Frage: Wer muss bis wann seinen Führerschein bei der zuständigen Behörde umtauschen? Wir haben die Fristen für den verpflichtenden Umtausch des Führerscheins, die Kosten und weitere wichtige Infos für Dich aufgeführt.


Warum muss der Führerschein überhaupt umgetauscht werden?

Als Mitglied der Europäischen Union hält sich Deutschland an die Vorgaben der EU-Richtlinie 2006/126/EG, welche zwingend den Umtausch alter Führerscheine bis spätestens 19.1.2033 vorschreibt.


Wie läuft der Umtausch des Führerscheins ab?

Für den Umtausch der ca. 43 Millionen Führerscheine ist ein Fristenplan vorgesehen. Die Fristen werden in zwei Kriterien unterteilt:

  • Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden.
  • Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt wurden.


Die geplanten Fristen zum Umtausch des Führerscheins

Dein Führerschein wurde bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt:


Geburtsjahr des Führscheininhabers => Umtausch bis spätestens:
Vor dem Jahr 1953 => 19.01.2033
Von 1953 bis 1958 => 19.01.2022
Von 1959 bis 1964 => 19.01.2023
Von 1965 bis 1970 => 19.01.2024
Ab 1971 und später => 19.01.2025

Dein Führerschein wurde ab dem 01.01.1999 ausgestellt:

Aussstellungsjahr des Führerscheins => Umtausch bis spätestens:
1999 - 2001 => 19.01.2026
2002 - 2004 => 19.01.2027
2005 - 2007 => 19.01.2028
2008 => 19.01.2029
2009 => 19.01.2030
2010 => 19.01.2031
2011 => 19.01.2032
2012 bis 18.10.2013 => 19.01.2033

Was kostet der Umtausch des Führerscheins?

Der Führerscheinumtausch kostet voraussichtlich 25,00 Euro.


Wo muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Die Führerscheinbehörde Deines aktuellen Wohnortes ist hierfür zuständig. Der neue Ausweis ist nach Ausstellung auf 15 Jahre befristet.


Welche Unterlagen benötige ich für den Umtausch meines Führerscheins?

Du benötigst einen Personalausweis oder Reisepass. Außerdem ein biometrisches Passfoto und Deine aktuelle Fahrerlaubnis. Solltest Du noch den "alten Führerschein" in den Farben Rosa oder Grau besitzen, gibt es eine Ausnahme:  Falls Dein Führerschein nicht von der Behörde Deines aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, benötigst Du eine sogenannte Karteikartenabschrift von der Behörde, die Deinen Führerschein ausgestellt hatte.


Was passiert, wenn ich den Führerschein nicht rechtzeitig umtausche?

Wer den Führerschein nicht rechtzeitig umtauscht, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Achtung bei Lkw- oder Bus-Führerschein! Hier muss man mit ernsten Konsequenzen rechnen und begeht eine Straftat.


Hände ans Lenkrad und los geht die Fahrstunde