ALLGEMEINE FRAGEN ZUM FÜHRERSCHEIN
01
Welche Unterlagen werden für den Führerscheinantrag benötigt?
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1 biometrisches Passbild
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1 Nachweis über einen 1. Hilfe Kurs (9 Einheiten à 45 Minuten)
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Führerscheinantrag, abgestempelt durch Deine Wohnortgemeinde
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Für das begleitete Fahren: BF17-Antrag + Ausweis- und Führerscheinkopien der Begleitpersonen
02
Wann darf ich frühestens mit dem Führerschein beginnen?
6 Monate vor dem geforderten Mindestalter der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse kannst Du Dich bei uns anmelden.
Die Theorieprüfung darfst Du dann 3 Monate & die praktische Prüfung 1 Monat vor dem geforderten Mindestalter absolvieren.
03
Mit wie vielen Fahrstunden muss ich rechnen?
Das ist sehr individuell und kommt ganz auf Dich an. Zusätzlich zu Deinen Übungsstunden sind folgende Sonderfahrten Pflicht:
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5 Überlandfahrten
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4 Autobahnfahrten
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3 Nachtfahrten
04
Ab wann kann ich Fahrstunden buchen?
Sobald Du Deine Theorieprüfung erfolgreich bestanden hast, vereinbarst Du mit uns einen telefonischen Planungstermin. In diesem Telefonat planen wir mit Dir alle Termine für Deine komplette praktische Ausbildung - die Simulatorstunden, die Fahrstunden und auch direkt Deine praktische Prüfung.
Hiermit garantieren wir Dir einen reibungslosen und schnellen Durchlauf Deiner Führerscheinausbildung! Das findest Du sonst nirgends!
05
Was kostet mich der Führerschein?
Die Kosten für Deinen Führerschein sind sehr individuell und ganz von Dir und Deinem Können abhängig. Für die Klasse B musst Du mit mindestens 2.200,--€ rechnen, für die Zweiradklassen A, A1, A2 werden mindestens 1.950,--€, für die Klasse AM mindestens 1.300,--€ und für die Klasse BE mindestens 950,--€ fällig.
Bitte beachte, dass der aktuelle Durchschnitt deutlich höher liegt.
Wir haben für Dich mal eine Beispielrechnung für die Klasse B gemacht:
- Grundbetrag "Basic" Tarif: 490,-- €
- Lehrmaterial: 125,-- €
- Simulatorpaket: 186,-- €
- Vorstellung zur Theorieprüfung: 70,-- €
- 12 Sonderfahrten à 68,-- € → 816,--€
- 15 Übungsfahrten à 68,-- € → 1020,-- €
- Vorstellung Praktische Prüfung: 200,-- €
Gesamtkosten: 2907,-- €
Zusätzlich zu den Kosten bei uns entstehen noch weitere Kosten für den Führerscheinantrag, Passbild, Erste Hilfe Kurs und die Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung beim TÜV - hier kannst Du mit ca. 270,-- € rechnen.
01
FRAGEN ZUM BEGLEITENDEN
FAHREN AB 17
Wer darf mich begleiten und welche Kriterien muss die Begleitperson erfüllen?
Deine Begleitperson/en muss/müssen mindestens 30 Jahre alt und seit mindestens 5 Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen. Außerdem dürfen sie maximal 1 Punkt in Flensburg haben.
02
Ist die Anzahl der Begleitpersonen begrenzt?
Nein - es gibt keine Begrenzung und Du kannst so viele Personen auswählen, wie Du möchtest. Allerdings werden für die Prüfung der Begleitpersonen bei der Führerscheinstelle pro Person Gebühren fällig.
03
Welche Vorschriften gelten für die Begleitpersonen in Bezug auf Alkohol und Drogen?
Für die Begleitpersonen gelten die gleichen Vorschriften und Regeln, als würden Sie selbst am Steuer sitzen.
01
INFOS RUND UM DIE MOTORRADFAHRSTUNDE
Welche Ausrüstung kann ich bei euch leihen?
Gegen eine einmalige Gebühr von 50,- € kannst Du bei uns für die Dauer Deiner Ausbildung folgende Ausrüstung ausleihen:
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Motorradhose
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Motorradjacke mit Protektoren
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Motorradhelm mit integriertem Gegensprechsystem & inklusive Sturmhaube, die Du im Anschluss behalten darfst
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Aus hygienischen Gründen verzichten wir auf den Verleih von Motorradstiefeln. Diese müssen von Dir bitte zwingend selbst mitgebracht werden.
02
Was bedeutet die sogenannte Wintersperre?
Aufgrund von jahreszeitlich bedingter Glätte- und Rutschgefahr, nimmt der TÜV SÜD zwischen dem 15. Dezember - 15. März keine praktischen Prüfungen für Zweiradklassen ab.
Auch uns liegt Deine Sicherheit am Herzen und aus versicherungsrechtlichen Gründen dürfen Fahrstunden in den Wintermonaten nicht stattfinden.
ALLGEMEINE FRAGEN ZUR FAHRSCHULE BIEBER
01
Kann ich meinen Fahrlehrer in der Fahrschule Bieber aussuchen?
Da wir Deine praktische Ausbildung so kompakt wie möglich machen möchten, kann es sein, dass Du bei uns bei mehreren Fahrlehrern fährst - so können wir Dir mehr Terminvorschläge anbieten. Solltest Du einen "Wunsch-Fahrlehrer" haben, dann werden wir das natürlich berücksichtigen.
02
Gibt es in der Fahrschule Bieber W-Lan?
Selbstverständlich bieten wir in allen drei Filialen kostenloses W-Lan an. Frag uns gerne vor Ort nach dem Kennwort!
03
Warum sind die Fahrstunden auf dem Fahrsimulator verpflichtend?
​Wir möchten allen Fahrschülerinnen und Fahrschülern ein einheitliches, modernes Ausbildungskonzept bieten. In den letzten zwei Jahrzehnten hat der Straßenverkehr stetig zugenommen. Die Folgen sind deutlich höhere Anforderungen an jeden einzelnen Verkehrsteilnehmer. Dies bedeutet mehr Stress und die Herausforderung vor allem für Fahranfänger sind gestiegen. Unser Fahrsimulator SIM'ON bietet Dir die Möglichkeit, die Grundfertigkeiten wie Kuppeln, Anfahren, Schalten oder Berganfahren ganz ohne Druck von außen zu erlernen und auch mehrfach zu wiederholen.
Außerdem leisten wir somit alle einen Beitrag zur Umweltentlastung, denn unser Fahrsimulator SIM'ON fährst ganz ohne CO2-Ausstoß. Coole Sache, oder?
04
Bietet die Fahrschule Bieber Onlineunterricht an?
Ja und nein!
Die Fahrschule Bieber ist Bayerns 1. Online Fahrschule gewesen! Viele Monate haben wir für Euch und mit Euch die Variante des digitalen Unterrichts getestet - mit maximal erfolgreichen Ergebnissen.
Aktuell lässt Bayern jedoch leider den Theorieunterricht in digitaler Präsenz nicht weiter zu, weshalb ihr uns wieder regulär in der Fahrschule besuchen kommt. Wir bleiben aber für Euch dran und unsere Standards halten wir wie gewohnt hoch ;-)
Neuste iPads, ein interaktives Smartboard und ein eigenes Workbook erwarten Euch bei uns.
05
Wie oft muss man am Theorieunterricht teilnehmen?
Dies hängt davon ab, für welchen Führerschein Du Dich entschieden hast und ob Du bereits im Besitz einer Führerscheinklasse bist. Alle Infos zu den Theoriepflichtstunden findest Du bei den jeweiligen Führerscheinklassen .
INFOS ZUR FÜHRERSCHEIN UMTAUSCHPFLICHT
01
Warum muss der Führerschein überhaupt umgetauscht werden?
Als Mitglied der Europäischen Union hält sich Deutschland an die Vorgaben der EU-Richtlinie 2006/126/EG, welche zwingend den Umtausch alter Führerscheine bis spätestens 19.01.2033 vorschreibt.
02
Wie läuft der Umtausch des Führerscheins ab?
Für den Umtausch der ca. 43 Millionen Führerscheine ist ein Fristenplan vorgesehen. Die Fristen werden in zwei Kriterien unterteilt:
Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden.
Führerscheine, die ab 01.01.1999 ausgestellt wurden.
03
Wie sind die geplanten Fristen zum Umtausch meines Führerscheins?
Dein Führerschein wurde bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt:
Geburtsjahr des Führerscheininhabers => Umtausch bis spätestens:
Vor dem Jahr 1953 => 19.01.2033
Von 1953 bis 1958 => 19.01.2022
Von 1959 bis 1964 => 19.01.2023
Von 1965 bis 1970 => 19.01.2024
Ab 1971 und später => 19.01.2025
Dein Führerschein wurde ab dem 01.01.1999 ausgestellt:
Ausstellungsjahr des Führerscheins => Umtausch bis spätestens:
1999 - 2001 => 19.01.2026
2002 - 2004 => 19.01.2027
2005 - 2007 => 19.01.2028
2008 => 19.01.2029
2009 => 19.01.2030
2010 => 19.01.2031
2011 => 19.01.2032
2012 bis 18.10.2013 => 19.01.2033
04
Wo kann ich meinen Führerschein tauschen und was kostet mich das?
Die Führerscheinbehörde Deines aktuellen Wohnortes ist hierfür zuständig. Der neue Ausweis ist nach Ausstellung auf 15 Jahre befristet.
Der Führerscheinumtausch kostet voraussichtlich 25,00 Euro.
05
Welche Unterlagen benötige ich für den Umtausch und was passiert, wenn ich den Führerschein nicht in der gesetzten Frist umtausche?
Du benötigst einen Personalausweis oder Reisepass. Außerdem ein biometrisches Passfoto und Deine aktuelle Fahrerlaubnis. Solltest Du noch den "alten Führerschein" in den Farben Rosa oder Grau besitzen, gibt es eine Ausnahme: Falls Dein Führerschein nicht von der Behörde Deines aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, benötigst Du eine sogenannte Karteikartenabschrift von der Behörde, die Deinen Führerschein ausgestellt hat.
Wer den Führerschein nicht rechtzeitig umtauscht, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Achtung bei LKW- oder Bus-Führerschein! Hier muss man mit ernsten Konsequenzen rechnen und begeht eine Straftat.
WELCHE ANGABEN FINDEN SICH AUF DEINEM FÜHRERSCHEIN?
01
Vorderseite
1. Name
2. Vorname
3. Geburtsdatum und –ort
4a. Bestelldatum der Karte
4b. Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins als Dokument (15 Jahre)!
4c. Name der Ausstellungsbehörde (Fahrerlaubnisbehörde)
5. Nummer des Führerscheins
6. Lichtbild des Inhabers
7. Unterschrift des Inhabers
8. Wohnort; im deutschen Muster nicht vorgesehen
9. Klassen, für die die Fahrerlaubnis erteilt wurde
02
Rückseite
9.sämtliche Fahrerlaubnisklassen (auch B1, die in Deutschland nicht erteilt wird)
10. Datum der Fahrerlaubniserteilung der jeweiligen Klasse; kann auch im Feld 14 unter Angabe der Nummer 10 von Hand eingetragen sein. Bei den gültigen Klassen ist dann im Feld 10 als Zeichen ein Stern (*) eingetragen. Nicht erteilte Klassen werden durch einen Strich entwertet
11. Gültigkeitsdauer befristet erteilter Fahrerlaubnisklassen
12. Beschränkungen und Zusatzangaben (einschließlich Auflagen) in kodierter Form
13. Feld für Eintragungen anderer Mitgliedstaaten nach Wohnsitzwechsel ins Ausland
14. Feld für die Eintragung des Erteilungsdatums (siehe Nr. 10) von Hand
03
Weitere Infos zu den Angaben auf dem Führerschein
Das Feld 14 auf der Rückseite des Führerscheins ist beschreibbar. Hier kann der Fahrerlaubnisprüfer bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das Datum in den vorbereiteten Führerschein eintragen.
In Feld 12 werden Auflagen, Beschränkungen und Zusatzangaben in Form von Schlüsselzahlen hinterlegt. So bedeutet die Schlüsselzahl 01.01., dass der Führerscheininhaber eine Sehhilfe tragen muss. Über die Bedeutung der eingetragenen Schlüsselzahlen wird der Führerscheininhaber bei der Ausstellung des Führerscheins informiert.
Für Führerscheine besteht eine Umtauschpflicht bis zum Jahr 2033.