Preisliste Zweiradklassen
B196 - Motorradfahren ohne Prüfung
Mindestalter: 25 Jahre
Voraussetzung: mind. 5 Jahre Klasse B
Was darf ich fahren?
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Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125ccm (Motorleistung max. 11kW; Verhältnis von Leistung zu Gewicht max. 0,1kW/kg
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Trikes mit einem Hubraum über 50ccm (bbH max. 45km/h, Motorleistung max. 15kW)
Wie läuft die Führerscheinausbildung ab?
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4x 90 Min. theoretische Ausbildung
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5x 90 Min. praktische Ausbildung
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KEINE Prüfungen
Preis: 800,-- € pauschal
Leihgebühr Kleidung: 50,-- €
Mofa
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Preis: 250,-- € pauschal
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*Preis beinhaltet 6x90 Minuten Theorieunterricht, 90 Minuten Praxisunterricht und einmalige Vorstellung zur Theorieprüfung. Jede weitere Theorieprüfung wird mit dem aktuellen Satz berechnet.
AUSBILDUNGSINHALTE
THEORETISCHE AUSBILDUNG
Mindestumfang des Theorieunterrichtes:
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:
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12x Grundunterricht
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4x klassenspezifischer Unterricht
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse:
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6x Grundunterricht
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4x klassenspezifischer Unterricht
**Bei der Klasse AM ist nur 2x klassenspezifischer Unterricht vorgeschrieben
PRAKTISCHE AUSBILDUNG
Mindestumfang der Sonderfahrten:
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:
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5x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
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4x Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
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3x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse:
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3x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
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2x Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
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1x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
**Bei der Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben
ECKDATEN ZUR FÜHRERSCHEINKLASSE AM, A1, A2 & A
Klasse AM
Leichte zweirädrige Kraftfahrräder mit
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Hubraum max. 50 cm³
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bbH max. 45 km/h
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Leistung max. 4 kW
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
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Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
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Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
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bbH max. 45 km/h
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Leistung max. 4 kW
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Leermasse max. 270 kg
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nicht mehr als 2 Sitzplätze
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit
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Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
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Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
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bbH max. 45 km/h
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Leermasse max. 425 kg
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nicht mehr als 2 Sitzplätze
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Leistung max. 6 kW
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Leistung max. 4 kW bei Straßen-Quads
Mindestalter:
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15 Jahre
Sonstiges:
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Einschluss: Keine
Klasse A1
Krafträder mit
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Hubraum max. 125 cm³
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Leistung max. 11 kW
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Verhältnis Leistung /Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mit symmetrisch angeordneten Rädern
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Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)oder bbH über 45 km/h
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Leistung max. 15 kW
Mindestalter:
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16 Jahre
Sonstiges:
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Einschluss: AM
Klasse A2
Krafträder mit
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mit Leistung max. 35 kW
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mit Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
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nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet
Mindestalter:
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18 Jahre
Sonstiges:
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Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
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Einschluss: AM, A1
Klasse A
Krafträder mit
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Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
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Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
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Leistung über 15 kW
Mindestalter:
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20 Jahre bei Aufstieg von A2 und A
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21 Jahre für Trikes
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24 Jahre für Krafträder mit Direkterwerb
Sonstiges:
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Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
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Einschluss: AM, A1, A2
01
FAQ MOTORRAD
Welche Ausrüstung kann ich bei euch leihen?
Gegen eine einmalige Gebühr von 50,-- € kannst Du bei uns für die Dauer Deiner Ausbildung folgende Ausrüstung ausleihen:
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Motorradhose
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Motorradjacke mit Protektoren
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Motorradhelm mit integriertem Gegensprechsystem & inklusive Sturmhaube, die Du im Anschluss behalten darfst
Aus hygienischen Gründen verzichten wir auf den Verleih von Motorradstiefeln. Diese müssen von Dir bitte zwingend selbst mitgebracht werden.
02
Was bedeutet die sogenannte Wintersperre?
Aufgrund von jahreszeitlich bedingter Glätte- und Rutschgefahr, nimmt der TÜV SÜD zwischen dem 15. Dezember - 15. März keine praktischen Prüfungen für Zweiradklassen ab.
Auch uns liegt Deine Sicherheit am Herzen und aus versicherungsrechtlichen Gründen dürfen Fahrstunden in den Wintermonaten nicht stattfinden.