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Preise & Infos

Hier findest Du 24/7 alle Informationen für deinen Traum auf zwei Rädern

Preisliste Zweiradklassen

B196 - Motorradfahren ohne Prüfung

Mindestalter: 25 Jahre


Voraussetzung: mind. 5 Jahre Klasse B


Was darf ich fahren?

  • Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125ccm (Motorleistung max. 11kW; Verhältnis von Leistung zu Gewicht max. 0,1kW/kg

  • Trikes mit einem Hubraum über 50ccm (bbH max. 45km/h, Motorleistung max. 15kW)

Wie läuft die Führerscheinausbildung ab?

  • 4x 90 Min. theoretische Ausbildung

  • 5x 90 Min. praktische Ausbildung

  • KEINE Prüfungen

Preis: 800,-- € pauschal

Leihgebühr Kleidung: 50,-- €

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Mofa

 

 

Starte durch mit unserem Mofakurs! In entspannter Atmosphäre zeigen wir dir alles, was du für die Mofa-Prüfbescheinigung brauchst: Technik, Verkehrsregeln und sicheres Fahren. Egal ob für den Weg zur Schule oder deine Freizeit – mit uns bist du schnell und sicher unterwegs.

Preis: 250,-- € pauschal

Jetzt anmelden und den ersten Schritt in die mobile Zukunft machen!

*Preis beinhaltet 6x90 Minuten Theorieunterricht, 90 Minuten Praxisunterricht und einmalige Vorstellung zur Theorieprüfung. Jede weitere Theorieprüfung wird mit dem aktuellen Satz berechnet.

AUSBILDUNGSINHALTE

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THEORETISCHE AUSBILDUNG

Mindestumfang des Theorieunterrichtes:

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:

  • 12x Grundunterricht

  • 4x klassenspezifischer Unterricht

Mit Vorbesitz einer anderen Klasse:

  • 6x Grundunterricht

  • 4x klassenspezifischer Unterricht

**Bei der Klasse AM ist nur 2x klassenspezifischer Unterricht vorgeschrieben

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Mindestumfang der Sonderfahrten:

​​

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:

  • 5x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

  • 4x Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)

  • 3x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

Mit Vorbesitz einer anderen Klasse:

  • 3x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

  • 2x Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)

  • 1x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

**Bei der Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben

ECKDATEN ZUR FÜHRERSCHEINKLASSE AM, A1, A2 & A

Klasse AM

 

Leichte zweirädrige Kraftfahrräder mit

  • Hubraum max. 50 cm³

  • bbH max. 45 km/h

  • Leistung max. 4 kW

Dreirädrige Kleinkrafträder mit

  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor

  • Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor

  • bbH max. 45 km/h

  • Leistung max. 4 kW

  • Leermasse max. 270 kg

  • nicht mehr als 2 Sitzplätze

Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit

  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor

  • Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor

  • bbH max. 45 km/h

  • Leermasse max. 425 kg

  • nicht mehr als 2 Sitzplätze

  • Leistung max. 6 kW

  • Leistung max. 4 kW bei Straßen-Quads

Mindestalter:

  • 15 Jahre

 Sonstiges:

  • Einschluss: Keine

 

Klasse A1

 

Krafträder mit

  • Hubraum max. 125 cm³

  • Leistung max. 11 kW

  • Verhältnis Leistung /Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)oder bbH über 45 km/h

  • Leistung max. 15 kW

Mindestalter:

  • 16 Jahre

Sonstiges:

  • Einschluss: AM

Klasse A2

 

Krafträder mit

  • mit Leistung max. 35 kW

  • mit Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

  • nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet

Mindestalter:

  • 18 Jahre

Sonstiges:

  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

  • Einschluss: AM, A1

Klasse A

 

Krafträder mit

  • Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h

  • Leistung über 15 kW

Mindestalter:

  • 20 Jahre bei Aufstieg von A2 und A

  • 21 Jahre für Trikes

  • 24 Jahre für Krafträder mit Direkterwerb

Sonstiges:

  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

  • Einschluss: AM, A1, A2

01

FAQ MOTORRAD

Welche Ausrüstung kann ich bei euch leihen?

Gegen eine einmalige Gebühr von 50,-- € kannst Du bei uns für die Dauer Deiner Ausbildung folgende Ausrüstung ausleihen:

  • Motorradhose

  • Motorradjacke mit Protektoren

  • Motorradhelm mit integriertem Gegensprechsystem & inklusive Sturmhaube, die Du im Anschluss behalten darfst

Aus hygienischen Gründen verzichten wir auf den Verleih von Motorradstiefeln. Diese müssen von Dir bitte zwingend selbst mitgebracht werden.

02

Was bedeutet die sogenannte Wintersperre?

Aufgrund von jahreszeitlich bedingter Glätte- und Rutschgefahr, nimmt der TÜV SÜD zwischen dem 15. Dezember - 15. März keine praktischen Prüfungen für Zweiradklassen ab.

Auch uns liegt Deine Sicherheit am Herzen und aus versicherungsrechtlichen Gründen dürfen Fahrstunden in den Wintermonaten nicht stattfinden.

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