Seit dem Jahr 2011 gibt es das "Begleitete Fahren ab 17". Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis der Führerscheinklassen B und BE wurde damals auf 17 Jahre geändert. Wichtig hierbei: Bis zum 18. Geburtstag darf der Pkw nur in Begleitung einer namentlich genannten Person gesteuert werden! In unserer Fahrschule bieten wir die Ausbildung zum Begleitenden Fahren ab 17 natürlich an.