Führerschein Zweiradklassen

AM, A1, A2, A

Was musst Du wissen?

In unserer Fahrschule bilden wir die Führerscheinklassen AM, A1, A2 und A aus. Alle Informationen zum Zweiradklassenführerschein haben wir kurz und kompakt für Dich zusammengefasst. 

 

Weitere Infos zur ersten Motorradfahrstunde gibt es hier.

Theorie & Praxis: Führerscheinklasse AM, A1, A2, A

Theoretische Ausbildung


Mindestumfang des Theorieunterrichts Vorbesitz einer anderen Klasse?  
  OHNE MIT
Grundunterricht 12 6*
Klassenspezifischer Unterricht 4 4*
GESAMT 16 10*
(Doppelstunden zu je 90 Min.)    

Praktische Ausbildung


Praktische Ausbildung Vorbesitz einer anderen Zweiradklasse?  
  OHNE MIT
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 3*
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) 4 2*
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 1*
GESAMT 12 6*
     
* Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren.    



Motorradfahrstunde mit Peter Bieber, Fahrschule Bieber

Welche Zweiradklassen gibt es?

Klasse AM

 

Leichte zweirädrige Kraftfahrräder mit

  • Hubraum max. 50 cm³
  • bbH max. 45 km/h
  • Leistung max. 4 kW

Dreirädrige Kleinkrafträder mit

  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
  • Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
  • bbH max. 45 km/h
  • Leistung max. 4 kW
  • Leermasse max. 270 kg
  • nicht mehr als 2 Sitzplätze

Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit

  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
  • Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
  • bbH max. 45 km/h
  • Leermasse max. 425 kg
  • nicht mehr als 2 Sitzplätze
  • Leistung max. 6 kW
  • Leistung max. 4 kW bei Straßen-Quads

Mindestalter:

  • 15 Jahre

 Sonstiges:

  • Einschluss: Keine

Klasse A1

 

Krafträder mit

  • Hubraum max. 125 cm³
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung /Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)oder bbH über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW

Mindestalter:

  • 16 Jahre

Sonstiges:

  • Einschluss: AM

Klasse A2

 

Krafträder mit

  • mit Leistung max. 35 kW
  • mit Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
  • nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet

Mindestalter:

  • 18 Jahre

Sonstiges:

  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
  • Einschluss: AM, A1

Klasse A

 

Krafträder mit

  • Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW

Mindestalter:

  • 20 Jahre bei Aufstieg von A2 und A
  • 21 Jahre für Trikes
  • 24 Jahre für Krafträder mit Direkterwerb

Sonstiges:

  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
  • Einschluss: AM, A1, A2

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